Zähneknirschen (Bruxismus)
Zähneknirschen (Bruxismus)
Beim Zähneknirschen (Bruxismus) pressen oder reiben die Betroffenen die Zahnreihen von Ober- und Unterkiefer unbewusst aufeinander, sodass Schäden an der Zahnsubstanz, Kiefergelenk und Kopfschmerzen entstehen können. Die meisten Menschen knirschen typischerweise nachts mit den Zähnen.
Mit der Anwendung von Botulinumtoxin zu Injektion in die Kaumuskulatur steht seit einigen Jahren ein noch vielfach unbekannter Therapieansatz zur Verfügung, der durch eine Schwächung/Verkleinerung der Kaumuskulatur und Verminderung der zerstörerischen Kaukräfte eine deutliche Schmerzreduktion und eine Verhinderung der Folgeschäden erreicht. Die Therapie ist seit der Erstbeschreibung im Jahre 1994 in England durch eine Vielzahl von wissenschaftlichen Veröffentlichungen belegt (siehe Auswahl unten). Botulinumtoxin (wir verwenden Xeomin®/Bocouture® der Firma Merz) ist für diesen Behandlungszweck in Deutschland nicht zugelassen. Es handelt sich somit um ein Off-Label-Use. Eine Erstattungspflicht der Gesetzlichen Krankenkassen besteht nicht, die Kosten werden jedoch nach unserer Erfahrung von den meisten Privatversicherung aufgrund der vorliegenden medizinischen Indikation übernommen.
Für Kassenpatienten belaufen sich die Kosten zwischen 150 und 300 Euro pro Behandlung. Die Behandlung muss regelmäßig in circa halbjährlichem Abstand wiederholt werden.
Wir führen diese Therapie seit Jahren durch und die Erfolgsrate ist ausgezeichnet.
Gerne informieren wir Sie unverbindlich hierzu.
Mit der Anwendung von Botulinumtoxin zu Injektion in die Kaumuskulatur steht seit einigen Jahren ein noch vielfach unbekannter Therapieansatz zur Verfügung, der durch eine Schwächung/Verkleinerung der Kaumuskulatur und Verminderung der zerstörerischen Kaukräfte eine deutliche Schmerzreduktion und eine Verhinderung der Folgeschäden erreicht. Die Therapie ist seit der Erstbeschreibung im Jahre 1994 in England durch eine Vielzahl von wissenschaftlichen Veröffentlichungen belegt (siehe Auswahl unten). Botulinumtoxin (wir verwenden Xeomin®/Bocouture® der Firma Merz) ist für diesen Behandlungszweck in Deutschland nicht zugelassen. Es handelt sich somit um ein Off-Label-Use. Eine Erstattungspflicht der Gesetzlichen Krankenkassen besteht nicht, die Kosten werden jedoch nach unserer Erfahrung von den meisten Privatversicherung aufgrund der vorliegenden medizinischen Indikation übernommen.
Für Kassenpatienten belaufen sich die Kosten zwischen 150 und 300 Euro pro Behandlung. Die Behandlung muss regelmäßig in circa halbjährlichem Abstand wiederholt werden.
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