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Neugeborenen-Hörscreening

Neugeborene haben seit dem 1. Januar 2009 einen gesetzlichen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hörstörungen als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung.

In der Regel wird diese Messung gleich in den ersten Tagen nach der Geburt noch im Krankenhaus durchgeführt. Beispielsweise aufgrund einer ambulanten Entbindung oder eines nicht eindeutig auswertbaren Messergebnisses wird diese Messung in unserer Praxis angeboten.
Sie wird von unserem geschulten Personal durchgeführt und dauert meist nur einige Minuten.

Beim Messverfahren, der Ableitung von Otoakustischen Emissionen (OAE), wird dem Ohr ein Sondenton angeboten. Ein gesundes Ohr registriert diesen Ton und sendet als Antwort einen zweiten Ton. Ist dieser Ton vorhanden, funktionieren Mittelohr und Hörschnecke.